Genehmigungsverfahren
Die Entscheidungen über Rüstungsexporte trifft allein die Bundesregierung, genauer gesagt der geheim tagende Bundessicherheitsrat (BSR). Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern der Bundesregierung zusammen:
- BundeskanzlerIn
- ChefIn des Bundeskanzleramts
- BundesministerIn des Auswärtigen
- BundesministerIn des Inneren
- BundesministerIn für Justiz und Verbraucherschutz
- BundesministerIn der Finanzen
- BundesministerIn für Wirtschaft
- BundesministerIn der Verteidigung
- BundesministerIn für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundestag und Bundesrat haben keine Mitsprache bei den Genehmigungsverfahren.
Weitere Informationen
- Unterrichtung durch die Bundesregierung Neufassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates 13.08.2015, bundestag.de
- Bundessicherheitsrat, bundesregierung.de
- Grundsätze und Genehmigungsverfahren, bmwi.de